An alle Kunden mit gastronomischen Betrieben.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in gastronomischen Betrieben die reduzierte MwSt. (7%) für Speisen im Haus auch nach dem 31.12.2022 gültig ist.
„Durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
(8. VStÄndG) vom 24. Oktober 2022, BGBl. I S. 1838 hat der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme derAbgabe von Getränken über den 31. Dezember 2022 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.“
Quelle: BMF Schreiben vom 21.11.2022.